Die Anforderungen an einen guten Imbisswagen sind hoch. Er muss sowohl rechtlich den verschiedenen Bereichen standhalten, funktionell gut durchdacht sein und optisch einen Mehrwert bieten, um die Käufer anzulocken.
Der Imbisswagen unterliegt daher rechtlich
- Als Arbeitsplatz dem Arbeitsrecht und dem Gewerberecht
- Für die Aufstellung dem Baurecht
- Als Verkauf dem Gaststättenrecht
- Und für die Hygiene dem Lebensmittelrecht
Eine kleine Übersicht hierzu gibt es auch beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen.
Produkte gibt es z.B. bei den Roka Werken oder auch mit einer kleinen Einleitung bei Frau Stollenberg.
Auch der “Blog für alle Autofreunde” hat sich schon mit interessanten Gedanken zu diesem Thema geäußert.
