Manchmal habe ich Langeweile und ich lese Gesetzestexte wie z.B. die deutsche Übersetzung vom Atomwaffensperrvertrag.
Diesmal habe ich ein besonderes Fundstück. Das Niedersächsische Melderecht:
Wer eine Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden … Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z.B. Hausbesetzung)
D. h. wenn einer widerrechtlich ein Haus besetzt, so muss er innerhalb von einer Woche zum Einwohnermeldeamt und sich anmelden
Sonst ist es eine Ordnungswidrigkeit und er erhält eine Strafe
Adressdaten Weitergabe trotz Widerspruch beim Melderegister?
P.S.: Natürlich lese ich dies nicht aus Langeweile, sondern bei der Recherche zu einem Thema. In der aktuellen Zeitschrift c’t (Ausgabe 4/2011) ist ein interessantes Editorial zum Widerspruchsrecht im Niedersächsischen Melderecht. Wenn dies so stimmt, ich konnte es nicht nachprüfen, dann werden Meldedaten über das Internet weitergegeben, obwohl vorher der Weitergabe widersprochen wurde. Die Weitergabe von Daten über das Internet sei neu hinzugekommen und die Bürger müssen jetzt dem zusätzlich widersprechen! Facebook wurde öffentlich angegangen, weil es die Daten ohne Erlaubnis weitergibt. Wenn das c’t Editorial stimmt, so geben deutsche Ämter die Daten sogar gegen den Willen der Bürger weiter! Hier der Link zu Heise: http://www.heise.de/ct/artikel/Editorial-1176868.html
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